Urlaubspflege mit Hüsers

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Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder einfach mal nur ins Kino oder zu einem Fest. Hier lohnt es sich, besonders aufzupassen, denn auch pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub und Freizeit. An bis zu 28 Tagen.

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 An bis zu 28 Tagen kann auf Wunsch die so genannte Urlaubs- oder auch Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden. Im Klartext bedeutet das folgendes: Die pflegenden Angehörigen fahren in ihre verdienten Ferien und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes Hüsers stellen für diesen Zeitraum die professionelle Pflege sicher.

Zusätzlich können für diesen Zeitraum weitere Leistungen wie beispielsweise unser vielfältiger Mahlzeitendienst mit einer Auswahl von über 200 Menüs in Anspruch genommen werden. Übrigens kann die Urlaubs- oder Verhinderungspflege selbstverständlich auch in Anspruch genommen werden, wenn bisher noch keine Dienstleistungen von uns erbracht wurden.

Nach Beendigung des verdienten Urlaubs kann die Pflege wieder wie bisher durchgeführt werden. Ein kleiner Tip am Rande: Der Betrag wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Die Leistungen  aus der Urlaubspflege können übrigens auch gesplittet werden.

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